Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem und Kummerkasten
VAN HAM ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, über die Missstände und Fehlverhalten – insbesondere wenn es sich hierbei um gesetzeswidriges Verhalten handelt – gemeldet werden können. Ihre Meldung können Sie über das Hinweisgebersystem auch anonym abgeben. Ihre Meldungen werden streng vertraulich behandelt und können ausschließlich von unserer externen Ombudsperson eingesehen werden, denn der Schutz Ihrer Identität und Ihrer Privatsphäre hat für uns höchste Priorität.
Gleichzeitig übernimmt das Hinweisgebersystem die Ihnen bekannte Funktion eines Kummerkastens. Sie können hierüber auch Kritiken, Anregungen und Verbesserungsvorschläge einreichen, die interne Prozesse, Kommunikation, Wünsche und Bedenken im Inhalt haben. Derart Nachrichten werden nicht von unserer externen Ombudsperson bearbeitet, sondern ausschließlich vertraulich von den internen Vertrauenspersonen bei VAN HAM:
Marion Scharmann und Stefan Hörter.